Willkommen bei Brandschutztechnik Weber GmbH - Wir bieten Ihnen Service, Verkauf für Anlagen im vorbeugenden Brandschutz. Feuerlöscher Wandhydranten, Rauchabzugsanlagen uvm.
Ein Brand kann Schäden an Personen und Vermögen anrichten. Die Existenz der Unternehmung ist gefährdet. Eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zur Verhinderung von Bränden, gilt es einzuhalten.
Gehen Sie deshalb sicher und nutzen Sie unsere Erfahrung im Thema "vorbeugender Brandschutz", als die Kompetenz hervorragender Mitarbeiter, die von einer perfekten Ausbildung als sachkundige und befähigte Personen in ein durchdachtes, nach DIN ISO-TÜV, GIF und zertifiziertes System eingebunden sind.Deshalb haben wir uns zu einen führenden und bekannten Unternehmen im Brandschutz entwickelt.
Der Südbayerische Raum ist durch die Niederlassungen in Garmisch-Pa-(Oberau) Rottach-Egern , Freilassing und Oberbergkirchen (Mühldorf) besetzt.
Somit kann auf viele Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes schnell, gezielt und wirkungsvoll reagiert werden. Eine prompte Ausführung der Arbeiten und Lieferung ist selbstverständlich und durch die gesetzte Strukturierung gegeben.
Unsere Brandschutzbeauftragten kommen auch zu Ihnen um nach der Betriebssicherheitsverodnung einen Ist/Soll Vergleich zu erarbeiten.
- Feuerwehrplan DIN 14095, Flucht und Rettungswege DIN 14096
- Festlegung von Feuerlöschern Wandhydranten nach Arbeitstättenverodnung BGR 133
- Festlegung von Feststellanlagen, RWA Anlagen
EU-Verordnung zum PFAS-Verbot in Feuerlöschschäumen
Die EU hat ein umfassendes Verbot von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen beschlossen, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. PFAS sind langlebig und schwer abbaubar. Die Regelung betrifft die Brandschutzbranche, Anwender von Löschschaumprodukten und insbesondere tragbare Feuerlöscher (handgetragene Geräte bis 20 kg gemäß EN3-7, fahrbare bis 150 Liter gemäß EN-1866 oder Feuerlöschsprays gemäß EN-16856).
Wissenslücken bei Rauchmelderpflicht alarmierend

Jeder Fünfte weiß nicht, dass es in Deutschland eine Gesetzgebung zur Ausstattung privaten Wohnraums mit Rauch-
meldern gibt. Als Mitglied des Forum Brandrauchprävention e.V., das die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ betreibt,
möchten wir Sie auf eine repräsentative Innofact-Studie geben, die von der genannten Initiative initiiert wurde. An der
Erhebung vom 03. bis 05. April 2024 nahmen insgesamt 2.195 Personen aus ganz Deutschland teil.
Präventive Maßnahmen für unbeschwerten Grillgenuss

Sehr geehrte Kunden,
Rauchwarnmelderpflicht
Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen
Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschenleben gerettet werden können.
Neue Arbeitsstättenverordnung
Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung
Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.









