Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung

Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Die neue DGUV-Information "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" beschreibt die Inhalte und den Umfang der Ausbildung in Theorie und Praxis sowie die Qualifikation und Fachkunde der Ausbilder. Somit ist sie ein wichtiges Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, wie beispielweise die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinvoll sein.

Im Anhang der neuen DGUV-Information werden zum einen die regelmäßigen Unterweisungen aller Beschäftigten und zum anderen in Abhängigkeit von der Brandgefährdung die Ausbildungsinhalte und die Dauer der Ausbildung von Brandschutzhelfern übersichtlich dargestellt.

Das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" der DGUV hat die neue DGUV-Information "Brandschutzhelfer" in freundlicher Zusammenarbeit mit

  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
  • Bundesverband Betrieblicher Brandschutz/Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFVD)
  • Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. ( VBBD)
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
  • Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
  • Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Abt. Sicherheit & Gesundheit erstellt.

Somit liegt erstmals eine bundesweite enheitliche Broschüre vor, die eine angemessene Ausbildung aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen beschreibt und gleichzeitig die Arbeitgeber nicht übermäßig belasten soll.